ALLGEMEINE BEDINGUNGEN
- Gehalt/Vorschuss :
Das Gehalt vom laufendem Monat wird für den 10ten des Folgemonats überwiesen (+-1Tag).
Sie sind verantwortlich uns Ihre bestätigten (unterschrieben) Arbeitsstunden des Monats zukommen zu lassen, spätesten am 5Tag nach Monatsende oder Ende der Mission.
Ihnen kann 1 limitierter Vorschuss genehmigt werden für den 20ten oder 30ten des laufenden Monats (+-1Tag). Diese Anfrage muss spätestens 5 Tage vor diesem Datum gestellt werden. Es werden keine Vorschüsse genehmigt bei Krankheit oder unentschuldigter Abwesenheit im laufendem Monat.
Achtung: Die Anfrage ist nur per E-Mail zu stellen auf : contact@ghinterim.lu
Bitte als Betreff angeben : Acompte/Vorschuss (damit die Anfrage erfasst werden kann)
- Lohnsteuerkarte :
Die Luxemburgische Regierung hat das Gesetz bezüglich der Steuerkarten ab dem 01. Januar 2022 geändert.
Unten finden Sie eine Kopie der neuen Gesetzestexte sowie einen Link zu allen neuen Reformen in Luxemburg.
Das Gesetztext gibt es leider nur auf Französisch.
Link : https://budget.public.lu/dam-assets/lb/budget2022/links-dokumenter/Budget-2022.pdf
(Seite 7 , article 137)
In Kurzform
1)Sie werden keine Steuerkarte mehr erhalten
2)Alle Leiharbeiter werden pauschal mit 10% besteuert (Es sei denn, Sie verdienen mehr als 25€ brutto/Stunde)
3)Sie können am Jahresende eine Regulierung beantragen indem Sie eine Steuererklärung ausfüllen & schicken wenn Sie glauben, ein Teil dieser Steuern zurückerhalten zu können.
- Im Krankheitsfall :
Sie müssen die Firma sowie die Agentur GH Intérim sofort am 1ten Tag der Abwesenheit benachrichtigen.
Sie müssen uns ein Exemplar der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zukommen lassen, sowie auch der CNS (mit der Notiz Ihrer Sozialversicherungsnummer).
Die Bescheinigungen müssen spätestens am 3ten Tag in unserem (GH Intérim/CNS) Besitz sein.
Es gelten die gleichen Verpflichtungen bei einer Verlängerung der Arbeitsunfähigkeit.
Achtung : Bei nicht Einhaltung einer dieser Verpflichtungen wird die Krankmeldung nicht übernommen.
Zum Beispiel:
Sie sind am Montag krank:
-Es ist notwendig, die Firma wo Sie arbeiten und GH Intérim so schnell wie möglich zu informieren.
-GH Interim und die CNS müssen dann bis Mittwoch ein Originalzertifikat erhalten haben
- Datenschutz-Grundverordnung:
Seit dem 25. Mai 2018 wurde die allgemeine Verordnung zum Schutz personenbezogener Daten in ganz Europa umgesetzt.
Es dient dem Schutz Ihrer persönlichen Daten, also aller Informationen, die Sie identifizieren können.
Sie erhalten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, weil Sie auf der Empfängerliste stehen, um Informationen von GH interim Wiltz und Luxemburg zu erhalten.
Ohne ausdrückliche Anfrage Ihrerseits, gehen wir davon aus, dass Sie einverstanden sind, dass wir Ihre Kontaktinformationen behalten, die es uns ermöglichen, Ihnen Informationen zu unseren Aktivitäten mitzuteilen (offene Stellen, administrative und gesetzliche Dokumente wie Ihre Arbeitsverträge, Ihre Lohnzettel, usw.)
Wir stehen Ihnen jederzeit für Informationen zur Verfügung und nutzen die Gelegenheit, Ihnen für Ihre wertvolle Unterstützung zu danken.
Sicherheit in Luxemburg
Veröffentlichungen AAA Luxembourg